Volkskammerwahl 1958

Wahlbeteiligung 98,90 %
 %
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
99,87 %
0,13 %
Sitze in der Volkskammer nach der Wahl 1958

Die Wahl zur Volkskammer der DDR 1958 war die Wahl zur 3. Volkskammer der DDR und fand am 16. November 1958[1] statt. Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.

Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt. Gemeinsam mit der Volkskammerwahl fand die Bezirkstagswahlen in der DDR 1958 statt.

  1. wahlrecht.de - Wahlsystem der DDR-Volkskammerwahlen, abgerufen am 6. Juni 2015.

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